Wahlpflichtunterricht
Der Unterricht des Wahlpflichtbereichs erlaubt es den Schülerinnen und Schülern, aus unterschiedlichen Angeboten eine Auswahl zu treffen und damit Schwerpunkte ihrer Schullaufbahn zu setzen. Hier werden in besonderem Maße die unterschiedlichen Interessen, Neigungen und Begabungen unserer Schülerinnen und Schüler berücksichtigt.
Der Wahlpflichtbereich I wird ab der Jahrgangsstufe 7 gewählt, in der Jahrgangsstufe 9 kommt der Wahlpflichtbereich II hinzu.
Zum Wahlpflichtbereich I gehören: Französisch, Spanisch oder Latein als zweite Fremdsprache, dazu kommen Angebote aus dem Bereich Natur-Technik-Wirtschaft (NTW), Produkt und Markt sowie Freilandbiologie.
Die Wahl für einen dieser Bereiche ist für zwei Schuljahre verbindlich.
Am Ende der Jahrgangsstufe 6 fällt die Entscheidung nach Beratung mit den Klassen- und Fachlehrkräften für eines der vier Wahlpflichtfächer. Die Fächer stellen verschiedene Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler dar, die bei der Wahl besonders zu berücksichtigen sind.
Hat man das Leistungsvermögen und die entsprechende Kurszugehörigkeit, die Schullaufbahn mit dem Abitur abschließen, so ist das Erlernen einer 2. Fremdsprache zu empfehlen. Diese muss zwar nicht ab Klasse 7 gewählt werden, jedoch ist das Erlernen in späteren Jahrgängen oft schwieriger und zeitintensiver.
Diese Regelungen gelten für die zweite Fremdsprache:
- Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 7 Französisch, Spanisch oder Latein als zweite Fremdsprache gewählt haben und diese bis zur Klasse 10 weiterführen, können die zweite Fremdsprache nach Klasse 11 abwählen.
- Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 7 Latein als zweite Fremdsprache gewählt haben, erhalten am Ende von Klasse 11 bei mindestens ausreichenden Leistungen das Latinum.
- Schülerinnen und Schüler, die in Klassen 7-10 keine zweite Fremdsprache gewählt haben, müssen in der Sekundarstufe II ab Klasse 11 eine zweite Fremdsprache in einem dreijährigen Grundkurs zu je 3 Wochenstunden erlernen. Die Note für diese zweite Fremdsprache erscheint im Reifezeugnis.