Corona Update
Maskenpflicht auf dem Gelände, im Gebäude und im Präsenzunterricht (gültig ab Dienstag, 27. Oktober 2020)
Im Schulgebäude einschließlich des Schulgeländes und während des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend angeordnet. Dies gilt nicht für Personen, die auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (Attestpflicht) nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Weiterhin gilt bei Verdacht auf Covid-19
Wenn Ihr Kind Symptome zeigt, die auf eine COVID-19-Erkrankung hinweisen, darf es die Schule nicht betreten und Sie werden gebeten, dies ärztlich abklären zu lassen und die Klassenlehrer zu informieren. Bitte melden Sie im Sekretariat, wenn sich Ihr Kind in vom Gesundheitsamt verordneter Quarantäne befindet oder einem Betretungsverbot unterliegt.
Pausen im Freien und Lüften der Unterrichtsräume
Ein regelmäßiger Luftaustausch ist eine wichtige Maßnahme zur Verhinderung einer Infektion. Gemäß Hygieneplan 6.0 achten wir daher auf eine intensive Lüftung der Räume. Alle 20 Minuten wird eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über die Dauer von 3 bis 5 Minuten vorgenommen. Auch bei kälterer und regnerischer Witterung werden die Schüler weiterhin ihre Pausen auf dem Außengelände verbringen. Es ist daher notwendig, dass die Schüler der Witterung und den Außentemperaturen entsprechend angemessene Kleidung tragen.
Vielen Dank für das Verständnis und die Kooperation!
#WirhaltenAbstandundbleibengesund